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Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
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Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit Inkrafttreten des Planvereinheitlichungsgesetzes am 6. Juni 2013 hat der deutsche Gesetzgeber ein neues Instrument zur möglichst frühen Beteiligung interessierter Bürger bei der Durchführung von Großvorhaben eingeführt. Bei der so genannten „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ nach § 25 Absatz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz wirkt die Behörde darauf hin, dass der Träger bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll zur frühzeitigen Konfliktvermeidung sowie zur Entlastung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren beitragen. Es ist ein freiwilliges, vom Vorhabenträger durchzuführendes nicht-förmliches und informelles Verfahren.
ExxonMobil begrüßt die gesetzliche Verankerung einer Bürgerbeteiligung bereits im Vorfeld des Genehmigungsprozesses und hat deshalb am 13.06.2017 in einer öffentlichen Veranstaltung alle interessierten Bürger über das Vorhaben „Ablagerung von Lagerstättenwasser in die Bohrung Dötlingen T1“ informiert.
Anregungen und Stellungnahmen konnten bis 3. Juli 2017 an
ExxonMobil Production Deutschland GmbH
Pressestelle
Riethorst 12
30659 Hannover
oder per E-Mail an pressestelle.hannover@exxonmobil.com
gerichtet werden.
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